Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur Intes GmbH, nachfolgend Intes GmbH genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von Intes GmbH in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Intes GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Intes GmbH verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.
3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde unterstützt Intes GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch Intes GmbH in Rechnung gestellt. Es ist die Pflicht des Kunden die ausgelieferte Arbeit zu testen. Der Aufwand für das testen kann der Kunde der Intes GmbH nicht in Rechnung stellen.
4. Leistungen Dritter
Für Leistungen im Bereich Druck, Produktion, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet Intes GmbH mit ausgewählten Spezialisten zusammen. Intes GmbH handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Für die Vermittlung (Aufwände für Offertenerstellungen, Vergleichen und Administration) berechnen wir ein Beraterhonorar von 15% des Rechnungsbetrags. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.
5. Geistiges Eigentum/Urheberrecht
Alle von Intes GmbH geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens Intes GmbH. Ohne Einverständnis der Agentur ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.
6. Nutzungsrechte
Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von Intes GmbH einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums Intes GmbH hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
7. Gewährleistung
Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche Intes GmbH zur Weiterbearbeitung dienen, geht Intes GmbH davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dement- sprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Daten und Unterlagen
Intes GmbH bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist Intes GmbH ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.
9. Offerten
Die Erstofferte die aufgrund ungefährer Angaben erstellt wird, gilt als Richtofferte. Fahrspesen, Materialkosten, nachträgliche Anforderungen sowie Autorkorrekturen (Punkt 12) sind in den Offerten nicht enthalten. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von Intes GmbH erlischt (wenn nichts anderes vermerkt) nach 30 Tagen.
10. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese «Allgemeine Geschäftsbedingungen» gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
11. Gut zum Druck
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden übernimmt Intes GmbH keine Haftung.
12. Autorkorrekturen
Unter Autorkorrekturen versteht man vom Kunden verursachte, nicht offerierte Änderungen. Vielfach sind es fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Sollten diese Autorkorrekturen 10% des Auftragsvolumens übersteigen, so kann der Kunde von Intes GmbH eine zusätzliche Offerte erhalten. Grundsätzlich werden aber Autorkorrekturen immer separat ausgewiesen.
13. Belege
Von allen produzierten Arbeiten darf Intes GmbH 5 Belege für sich in Anspruch nehmen. Weiter steht Intes GmbH das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
14. Rechnung/Zahlung
Alle Offerten verstehen sich immer mit Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken, falls nicht anders in der Offerte ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind in der Regel 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 30 Tage übersteigt, so behält sich Intes GmbH das Recht vor, Akontozahlungen ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung zu verlangen. Intes GmbH behält sich auch das Recht vor, die Zahlungskonditionen individuell pro Offerte zu definieren.
15. Auftragsreduzierung oder -annullierung
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Intes GmbH einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht hat Intes GmbH Anspruch auf den vollen, abgemachten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
16. Haftung
Die Haftung seitens Intes GmbH beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
18. Reklamationen/Mängelrügen
Die von Intes GmbH erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.
19. Garantie & Bugfixing
Der Kunde ist aufgefordert Fehler in der Applikation innerhalb 2 Monaten nach Auslieferung anzuzeigen. Diese Fehler werden innerhalb der definierten Zeit gefixt. Fehler ausserhalb der Garantiezeit werden gemäss Aufwand basierend auf den Stundensatz der Intes GmbH entfernt.
20. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
21. Internet/webbasierte Softwarelösungen
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden. Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner. Von der Intes GmbH gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur Intes GmbH gestattet. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die Intes GmbH raschmöglichst umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden. Für diese Arbeiten und auch generelle Tätigkeiten rechnet die Intes GmbH mit einem Stundenansatz von CHF 180.00. Die Intes GmbH behält sich das Recht vor diesen Stundenansatz zu ändern, ohne den Vertragspartner zu informieren. Der Stundenansatz wird aber in jeder Rechnung ausgewiesen.
22. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
23. Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen Kunde und Intes GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.